Ein Urteil




Einiges über die verfolgten Minderheiten und wie sie heute hier leben.

Ein Urteil

Beitragvon vergessen » 07.08.2006, 20:37

Eine juristische Person kann nicht die Verletzung der Menschenwürde rügen
BVerfG, Beschluss vom 22.06.2006, Az. 2 BvR 1421/05
Die Dachorganisation der Deutschen Sinti und Roma kann als juristische Person nicht die Verletzung der Menschenwürde rügen. Von Verfassungs wegen ist nicht gefordert, dass auch eine Organisation die Verfolgung des Straftatbestands der Volksverhetzung durch ein Klageerzwingungsverfahren betreiben kann. Die Straftatbestände des § 130 StGB schützen nur die einzelnen Mitglieder, nicht aber eine institutionelle Personenmehrheit.
GG Art. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3, GG Art. 19 Abs. 3, StGB § 130
vergessen
Administrator
 
Beiträge: 84
Registriert: 05.08.2006, 23:00

von Anzeige » 07.08.2006, 20:37

Anzeige
 

Zurück zu Minderheiten(Newsletter)

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron